Satzung (Auszug)

Satzung (Auszug) der Dorfgemeinschaft Spielberg


Abschnitt I

Allgemeine Rechtsgrundlagen

§1 Name, Sitz, Eintragung

1. Der Verein führt den Namen “Dorfgemeinschaft Spielberg e.V.” und hat seinen Sitz in Altensteig-Spielberg.

2. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nagold einzutragen.

§2 Zweck und Aufgabe

Der Verein tritt für die Heimatpflege, Heimatkunde, sowie die Pflege und Erhaltung der ländlich dörflichen Kultur
und Gemeinschaft im Stadtteil Altensteig-Spielberg ein.

§3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
“Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

2. Der Verein unterhält keinen auf Gewinnerziehlung gerichteten Geschäftsbetrieb. Alle Einnahmen des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine anteiligen Zahlungen aus etwaigen Überschüssen und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln.

3. Niemand darf durch Ausgaben für Zwecke, die außerhalb der Vereinsaufgaben liegen oder durch unangemessen hohe Vergütung begünstigt werden.

 

Schreibe einen Kommentar